Bis zu 9.000 € Förderung erhalten

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Wintergarten mit staatlichen Zuschüssen

Schirrle hilft

Wir helfen Ihnen, die Förderung zu sichern. Während des gesamten Prozesses der Beantragung und Abwicklung haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner, der den reibungslosen Ablauf sicherstellt. Sie lehnen sich zurück und entspannen.

Angebot inkl. Fördercheck

Bereitstellung und Beantragung

Auftragserteilung Schirrle

Montage und Auszahlung

Mehr Wohnraum mit staatlichem Zuschuss

Wie Familie Szabo beim Wintergartenbau bares Geld gespart hat

Externer Inhalt

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Durch das Förderprogramm für energieeffiziente Gebäude (BEG) haben Sie die Möglichkeit, für den Anbau eines Wintergartens staatliche Zuschüsse zu beantragen. Voraussetzung: Der Wintergarten oder Anbau muss dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Die Fördermaßnahme wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bewilligt und als Zuschuss ausgezahlt. Zusätzlich werden Kosten für die Bauplanung gefördert.

Wir prüfen Ihr Projekt auf Förderfähigkeit und unterstützen Sie während des gesamten Prozesses der Beantragung und Abwicklung. Und am Ende können Sie bis zu 9.000€ sparen!

Ideen für Wintergärten

Unsere Projekte

Eric Danneken

„Wir sind froh, dass wir uns für einen Wintergarten statt eines klassischen Anbaus entschieden haben. Jeden Tag viel Licht und der direkte Blick in den Garten – und die Bauzeit war auch deutlich kürzer.“

Jana und Frank Troschmann

Wissenswertes rund um die staatliche Wintergarten-Förderung

Grundsätzlich sind für alle Wintergarten-Systeme von Solarlux staatliche Zuschüsse erhältlich, wobei im individuellen Anwendungsfall immer die baulichen Gegebenheiten und energetischen Anforderungen berücksichtigt werden müssen.

Das Förderprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) berücksichtigt auch andere Systeme, die eine energetische Aufwertung des Wohnraums bewirken. Hierzu zählen auch unsere Glas-Faltwände(im Speziellen die Systeme Highline, Woodline, Combiline) inkl. Wärmeschutzpaket sowie das Schiebefenster cero III.

Zwei grundlegende Kriterien für die staatliche Förderung von Wintergärten sind, dass der Bauantrag des Gebäudes älter als 5 Jahre sein muss und ein Energieberater mit in die Beantragung eingebunden wird. Der Förderantrag muss außerdem vor Baubeginn des Wintergartens gestellt werden.

Darüber hinaus sind weitere energetische und bauliche Bedingungen einzuhalten. Bspw. darf der Uw-Wert (= Ein Messwert, der angibt, wie gut die Wärmedämmung von Glas-Rahmen-Konstruktionen ist) maximal bei 1,1 liegen.

Solarlux unterstützt Sie hier vollumfänglich: Ob beim Einsatz eines Energieberaters, Berechnung Ihres spezifischen Uw-Werts oder Antragstellung - wir stehen Ihnen dauerhaft zur Seite.

Die Förderung Ihres neuen Wintergartens kann auf eine von drei Arten in Anspruch genommen werden:

  1. Als Zuschuss von bis zu 15 % auf maximal 60.000 € beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),
  2. als Einkommenssteuerbonus von 20 % bis maximal 40.000 € i.S.d. §35c EStG, der über drei Jahre aufgeteilt wird
  3. Übernommen werden 50 % der Kosten für die Baubegleitung, maximal 2.500€ Zuschuss bei Vorhaben von Ein- und Zweifamilienhäusern

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